Kursinhalte:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach – und Sicherungsdienste (BGV C7)
- Grundsätze über den Umgang mit Menschen, insbesondere das Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Kursdauer: 40 Stunden
Grundsätzlich von Mo. - Fr. in der Zeit von 08.30 - 16.30 Uhr
Zugangsvoraussetzungen:
Personen, welche eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe anstreben und 18 Jahre alt sind.
Die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren ist für alle Personen, welche im Bewachungsgewerbe tätig werden wollen verbindlich.
Ausgenommen sind dabei die Personen, die eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich vor einer IHK abgelegt haben oder den Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung zumindest des mittleren Dienstes im Bereich Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst oder Feldjäger bei der Bundeswehr führen können.
Voraussetzungen zum Erhalt der Teilnahmebescheinigung der IHK Hanau am Unterrichtungsverfahren gemäß §34a GewO:
- 40 Stunden, bei durchgehender Anwesenheit (keine Fehlzeiten)
- Beantwortung mündlicher und schriftlicher Verständnisfragen
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Preis auf Anfrage
Die Termine zum Kurs "Unterrichtungsverfahren gem. § 34a GewO" entnehmen Sie bitte der Box auf der rechten Seite.